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Baumfällung und Baumpflege

Baumpflegearbeiten mit Hebebühne an einem Mehrfamilienhaus

Baumfällung und Baumpflege · Tamm, Ludwigsburg und Umgebung

Wenn ein Baum weichen muss

Manchmal führt kein Weg daran vorbei: Der Baum ist zu groß geworden, hat Sturmschäden davongetragen, steht zu nah am Gebäude oder ist abgestorben. Eine Fällung ist dann keine Frage der Motorsäge, sondern der Planung – besonders in beengter Lage zwischen Haus, Zaun und Nachbargrundstück.

Wir führen Fällungen und Baumpflegearbeiten in Tamm, Ludwigsburg und Umgebung aus, für private Auftraggeber ebenso wie für Hausverwaltungen.

Unsere Leistungen

Fällung in beengter Lage. Wo ein Baum nicht einfach umgelegt werden kann, wird er stückweise abgetragen – bei Bedarf mit Hebebühne, damit auch hohe Kronen sicher erreichbar sind.

Kronenpflege und Rückschnitt. Totholz entfernen, Kronen auslichten oder einkürzen. Ein fachgerechter Schnitt erhält den Baum, statt ihn zu schädigen – gekappte Bäume treiben unkontrolliert nach und werden auf Dauer instabil.

Sturmschadenbeseitigung. Wenn ein Baum oder Ast heruntergekommen ist, sichern und räumen wir die Stelle.

Wurzelstockfräsung. Der verbleibende Stock wird bis unter das Bodenniveau ausgefräst, sodass die Fläche wieder nutzbar ist.

Rodung. Vollständige Beräumung von Gehölzbestand, etwa vor einer Neuanlage.

Schnittgut und Stammholz nehmen wir mit und entsorgen es fachgerecht.

Rechtliches vorab klären

Zwei Punkte sollten vor jeder Fällung geklärt sein:

Kommunale Baumschutzsatzung. Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Eine Fällung ohne Genehmigung kann teuer werden. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, bevor Sie uns beauftragen.

Artenschutz. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen besetzte Nist- und Bruthöhlen nicht zerstört werden – das gilt ganzjährig und unabhängig von jeder Satzung. Wir prüfen den Baum vor Beginn der Arbeiten.

Wir beraten Sie zu dem, was uns bei der Besichtigung auffällt. Die behördliche Prüfung selbst können wir Ihnen nicht abnehmen.

Anfrage

Schicken Sie uns ein Foto des Baumes mit einer Einschätzung von Höhe und Stammumfang sowie einen Hinweis darauf, wie zugänglich der Standort ist. Damit können wir meist schon einordnen, welcher Aufwand entsteht.

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Häufige Fragen

Brauche ich für eine Baumfällung eine Genehmigung?

Möglicherweise ja. Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz stellt – dann ist vor der Fällung ein Antrag bei der Gemeinde nötig. Ob und in welcher Form das für Ihr Grundstück gilt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wir weisen Sie darauf hin, wenn uns bei der Besichtigung etwas auffällt, können die Prüfung aber nicht für Sie übernehmen.

Darf im Sommer gefällt werden?

Das Bundesnaturschutzgesetz schränkt Fällungen und starke Rückschnitte zwischen dem 1. März und dem 30. September ein; für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen gelten Ausnahmen. Unabhängig davon gilt der Artenschutz immer: Ist ein Baum von Vögeln oder Fledermäusen besetzt, darf er nicht gefällt werden. Wir kontrollieren das vor Beginn der Arbeiten.

Was passiert mit dem Wurzelstock?

Auf Wunsch fräsen wir ihn aus, sodass die Fläche anschließend wieder bepflanzt oder eingesät werden kann. Bleibt der Stock stehen, treiben viele Arten erneut aus, und die Fläche lässt sich nicht ohne Weiteres weiternutzen.

Sie haben ein Projekt im Kopf?

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir sehen uns die Situation vor Ort an und melden uns mit einem Angebot.